Sofern im Arbeitsvertrag geregelt, können Arbeitnehmer auch ohne AU-Bescheinigung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die ist bei einer Krankheitsdauer von bis maximal 3 Tagen durchaus üblich. In diesen Fällen haben Arbeitgeber auch einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Zur Dokumentation für diesen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse ist die Verfassung einer entsprechenden Bestätigung sinnvoll.